Welche Papiere benötige ich als Hostess ( Messehostess )
Jobangebot von Hostessenjob.com - Archiv: 06.11.2009
Welche Papiere benötige ich als Hostess ( Messehostess ) bzw. Promoter?
Promoter arbeiten fast ausschließlich selbständig. In einzelnen Fällen aber auch als Angestellte der Agenturen. Die Verdienste werden dann in die Lohnsteuerkarte eingetragen. Wer selbständig ist, muss Rechnungen stellen.
Dazu benötigt man einen Gewerbeschein zur Durchführung von Promotion- und Werbeveranstaltungen und eine gültige Umsatzsteuernummer für die Abrechnung der Honorare. Diese Dinge erhält man automatisch, sobald man ein Gewerbe anmeldet. Wer ein Gewerbe führt und laut § 19 Abs1 UStG eine bestimmte Einkommensgrenze im Jahr überschreitet, ist umsatzsteuerpflichtig, d.h. auf den Rechnungen muss die MwSt ausgewiesen sein und später auch an das Finanzamt abgeführt werden. Wer sich unsicher ist, sollte zum Finanzamt gehen. Es ist verpflichtet immer die aktuellsten Informationen mitzuteilen.
Wer Verkostungspromotion durchführt oder anderweitig mit Lebensmitteln in Berührung kommt, benötigt vom zuständigen Gesundheitsamt ein Gesundheitszeugnis. Dieses kostet rund 36 Euro.
>> Nachtrag:
Messehostessen sind grundsätzlich abhängig beschäftigt nach diesem Urteil vom Hessisches Landessozialgericht, L 8/14 KR 334/04
http://www.anwalt.de/rechtstipps/rechtsnews/messe-hostessen-grundsaetzlich-abhaengig-beschaeftigt_000062.html
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